Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Umfassende und ausschließliche Geltung
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit uns in unserem Geschäftsbereich geschlossenen und künftig zu schließenden Verträge, insbesondere für Kauf-, Miet-, Überlassungs-, Reparatur-, Wartungs- und Beratungsverträge sowie für unsere auf den jeweiligen Vertragsabschluss bezogenen Angebote.
- Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten deshalb auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Geschäftspartners dessen Auftrag ausführen.
§ 2 Schriftform
Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.
§ 3 Angebot und Vertraulichkeit der Angebotsunterlagen
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich aus Angebot oder Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.
- Bestellungen und Aufträge des Geschäftspartners an uns sind bindende Angebote, die wir innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Vertragsausführung annehmen können.
- An sämtlichen dem Geschäftspartner im Rahmen der Vertragsanbahnung übergebenen Unterlagen und Mustern und Produkten behalten wir uns Urheber- und Eigentumsrechte vor; sie dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Unsere Händler-Geschäftspartner werden unsere vertraulichen Daten/Unterlagen stets als solche behandeln und etwaige gesonderte Anweisungen zur Vertraulichkeit befolgen.
§ 4 Liefertermine, Teilleistungen, Verbesserungsvorbehalt
- Liefertermine, die nicht im Rahmen eines ausdrücklich so bezeichneten sogenannten Fixgeschäftes schriftlich von uns bestätigt werden, sind stets unverbindlich und annähernd. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Geschäftspartner weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz, es sei denn, der Geschäftspartner kündigt uns diese Folgen unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen ab genanntem Liefertermin an. Lieferfristen beginnen erst ab Zugang unserer Auftragsbestätigung oder unserer letzten Änderungsbestätigung zu laufen.
- Jeder Vertragspartner ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, solange nicht der jeweils andere Vertragspartner seine Leistung schon vollen Umfanges erbracht hat.
- Im Interesse der ständigen Weiterentwicklung unserer Produkte behalten wir uns das Recht vor, Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder der Anpassung an Vorschriften dienen, ohne Benachrichtigung des Geschäftspartners vorzunehmen, sofern jenem daraus kein objektiv erkennbarer Nachteil entsteht.
§ 5 Auslieferung
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Auslieferung an unserem Geschäftssitz vereinbart.
§ 6 Haftungsausschluss bei Export
Von uns bezogene Artikel sind für den deutschen Markt hergestellt und entsprechen zum Zeitpunkt ihrer Auslieferung den für sie geltenden deutschen gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Preise, Zahlung
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ohne jeden Nachlass, insbesondere ohne Skonto, in Euro.
- Gegenüber Endverbrauchern ist in dem sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung ergebenden Preis die Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten; gegenüber Unternehmern verstehen sich unsere sämtlichen Preisangaben „netto", also zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
- Alle Entgelte sind ohne Abzug sofort fällig und müssen in bar oder per ec-cash beglichen werden.
§ 8 Abnahme, Schadensersatz bei Abnahmeverzug
- Ist Abholung der Kaufsache vereinbart, hat der Geschäftspartner die Pflicht, die Kaufsache innerhalb von 14 Tagen nach dem ihm mitgeteilten Bereitstellungstermin an unserem Geschäftssitz abzunehmen.
- Befindet sich der Geschäftspartner mit der Abnahme des Kaufgegenstandes im Rückstand, ohne eine Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert zu haben, kann ihm schriftlich eine Nachfrist gesetzt werden mit der Ankündigung, nach fruchtlosem Fristablauf die Abnahme bzw. Auslieferung abzulehnen und stattdessen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Schadensersatz kann auch pauschaliert in der Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises geltend gemacht werden, wobei es dem Geschäftspartner unbenommen bleibt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
§ 9 Mängelgewährleistung, Nachbesserung, Haftung
- Für unsere verkauften Artikel gilt nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen die gesetzliche vierundzwanzigmonatige Gewährleistung ab Gefahrenübergang. Sofern der Abnehmer Unternehmer ist, gilt eine zwölfmonatige Gewährleistung. Sofern der Vertragspartner gebrauchter Sachen Unternehmer ist, ist jegliche Gewährleistung, außer bei Vorsatz und Arglist, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Gewährleistung auf nachträglich veränderte oder nicht bestimmungsgemäß verwendete Artikel. Für die Qualität unserer entgeltlich erbrachten Dienst- und Werkleistungen stehen wir ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein, haften jedoch nicht für Schäden, die aus der Befolgung unentgeltlich oder mündlich erteilter Ratschläge oder Empfehlungen entstehen. Gleichfalls haften wir nicht für Mängel, die dadurch entstehen, dass Nutzungsvorschriften (wie das Nachziehen der Radschrauben nach einer Laufstrecke von 50 km) sowie die vorgesehenen Wartungsintervalle nicht eingehalten werden.
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel einer Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch ergeben oder erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nach jeweils angemessener schriftlicher Fristsetzung mindestens zweimal fehl oder wird sie von uns endgültig verweigert, so ist der Geschäftspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurückzutreten (Wandelung) oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Geschäftspartners - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensentstehung auf von uns zu vertretenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder auf dem Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft einer Kaufsache fußt.
- Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften einer neuen Kaufsache, die ausdrücklich in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder im Vertrag enthalten sind.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Parteien vereinbaren eine Toleranz bei Maßen von 3%.
- Zur Klärung von Haftungsfragen ist das Fahrzeug, bzw. der verkaufte Gegenstand, auf unserem Betriebsgelände in Simmerath auf Kosten des Erwerbers vorzuführen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt und dessen Sicherung, Pfandrecht
- Wir behalten uns das Eigentum an den von uns verkauften Sachen bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Setzt der Geschäftspartner die Vorbehaltsware dem Risiko der Vermengung mit Sicherungseigentum oder Pfandrechten Dritter aus, so hat er sie zuvor als unser Eigentum zu kennzeichnen oder die Drittgläubiger auf unseren Eigentumsvorbehalt schriftlich hinzuweisen.
- Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und sie bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten rechnen wir gemäß vorstehender §10 Ziff. 2 auf die Verbindlichkeiten des Geschäftspartners an. In der Rücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
- Der Geschäftspartner ist trotz unseres fortbestehenden Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Geschäftspartner uns bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen seinen Kunden ab; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners können wir verlangen, dass uns alle zum Einzug der abgetretenen Ansprüche erforderlichen Angaben gemacht und belegt werden und dass dem Schuldner des Geschäftspartners diese Abtretung offengelegt wird.
- Bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu, und zwar im Verhältnis des Preises der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt ihrer Fertigstellung.
- Wir behalten uns die Geltendmachung aller uns gesetzlich zustehenden Pfandrechte an allen eingebrachten Sachen bis zur vollständigen Begleichung aller unserer fälligen Rechnungen vor.
§ 11 Vermietung von Anhängern
- Wir vermieten Pkw-Anhänger bis 3,5 Tonnen zu festgelegten Preisen, die wir auf unserer Internet-Seite https://acb-simmerath.de veröffentlichen. Spätestens bei Abholung des gemieteten Anhängers wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Der Mieter erhält über die für den Mietzeitraum errechnete Miete eine Rechnung, die er direkt bar oder per ec-Karte begleicht. Zusätzlich hinterlegt der Mieter für jeden angemieteten Anhänger eine Kaution in Höhe von 300,00 EURO in bar. Zur Überprüfung der Personenangabe im Mietvertrag muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden, aus dem auch die Anschrift des Mieters ersichtlich ist. Ebenfalls muss zur Überprüfung ob für das Fahren mit dem Anhänger die erforderliche Fahrerlaubnis vorhanden ist, ein gültiger Führerschein vorgelegt werden.
- Bei Reservierung eines Anhängers behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu verlangen. Diese Anzahlung wird bei Zustandekommen eines Mietvertrages mit der Miete verrechnet. Wird die Reservierung kurzfristig (weniger als 10 Tage) vor dem beabsichtigten Mietbeginn durch den Mieter storniert, behalten wir uns vor, die Anzahlung als Ersatz für den Mietausfall einzuhalten.
- Die Übergabe des Anhängers erfolgt durch eine(n) Mitarbeiter(in) auf unserem Betriebsgelände. Dabei wird der Mieter über spezielle Funktionen (z. B. beim Toilettenanhänger) informiert.
- Für die Nutzung des gemieteten Anhängers gelten folgende Bestimmungen:
- 4.1. Der gemietete Anhänger darf nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden und ist vor Überbeanspruchung zu schützen.
- 4.2. Sämtliche Reparaturen, auch die durch den Mieter verschuldeten Schäden, führt der Vermieter durch.
- 4.3. Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an dem Anhänger einräumen (z.B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
- 4.4. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Anhänger geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon schriftlich zu benachrichtigen.
- 4.5. Bei Verbringung des Mietgegenstandes ins Ausland hat der Mieter sicherzustellen, dass die Rechte des Vermieters unter diesem Vertrag auch nach der ausländischen Rechtsordnung entsprechend gelten und in einer Form durchgesetzt werden können, die den Rechten des Vermieters gemäß diesem Vertrag entspricht. Der Vermieter verpflichtet sich, alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben.
- 4.6. Die vermieteten Anhänger sind vom Vermieter teilkaskoversichert, die Selbstbeteiligung beträgt EURO 500,00.
- 4.7. Tritt ein Schadensfall während der Mietzeit ein, so hat der Mieter dem Vermieter hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben unter Angabe des Zeitpunkts und der Ursache des Schadenfalles sowie des Ausmaßes der Beschädigung. Ferner hat der Mieter bei einem Unfall stets die Polizei hinzuzuziehen.
- 4.8. Im Falle eines eintretenden Totalverlusts, für den der Mieter das Risiko trägt, hat dieser eine Barentschädigung in Höhe des Zeitwerts für den in Verlust geratenen Anhänger zu leisten. Einigen sich die Parteien nicht über die Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Verlusts, ist dieser durch einen Sachverständigen festzulegen, die Kosten hierfür trägt der Mieter. Bei Totalverlust endet die Mietzahlung mit dem Tag des Schadenereignisses. Der Vermieter hat bis zum Eingang der Barentschädigung Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 274 BGB. Ist kein Totalschaden eingetreten, so hat der Mieter die Instandsetzungskosten zu tragen. Die Zeit bis zur Beendigung der Instandsetzungsarbeiten gilt als Stillliegezeit.
- 4.9. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter bei Haftpflichtansprüchen Dritter, die aus der Zeit herrühren, in der der Mieter oder in seinem Auftrag Dritte den Anhänger in seiner Verfügungsgewalt hatten, freizustellen. Im Übrigen gelten für die Schadensersatzhaftung der Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, die gesetzlichen Vorschriften.
- 4.10. Die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften sind sorgfältig zu beachten.
- 4.11. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter bei Haftpflichtansprüchen Dritter, die aus der Zeit herrühren, in der der Mieter oder in seinem Auftrag Dritte den Anhänger in seiner Verfügungsgewalt hatten, freizustellen. Im Übrigen gelten für die Schadensersatzhaftung der Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Rückgabe des gemieteten Anhängers erfolgt zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe wird für jeden Tag Verspätung ein Mietzins in Höhe des doppelten Tagesmietsatzes erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
- Der gemietete Anhänger muss gereinigt zurückgegeben werden. Bei Transportanhängern bedeutet dies besenrein. Kühl- und Toilettenanhänger müssen innen gründlich feucht gereinigt sein. Wird ein Anhänger nicht ordnungsgemäß gereinigt zurückgegeben, führen wir die Reinigung zu Lasten des Mieters durch. Dazu greifen wir auf die hinterlegte Kaution zu.
- Wird bei der Rückgabe des gemieteten Anhängers eine Beschädigung festgestellt, die bei der Abholung nicht vorhanden war, wird diese Instandsetzung aus der Kaution beglichen. Sollte die Instandsetzung die Höhe der hinterlegten Kaution überschreiten, werden die Kosten unter Anrechnung der Kaution dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 12 Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort, Teilunwirksamkeit
- Soweit gesetzlich zulässig gilt Simmerath als Gerichtsstand vereinbart; es sei denn, wir machen von unserem Wahlrecht gem. § 35 ZPO Gebrauch. Es gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort ist grundsätzlich unser Geschäftssitz.
- Bei Bestehenbleiben der übrigen Bestimmungen sind solche, die nichtig oder unwirksam sein oder werden sollten, durch dementsprechende Bestimmungen zu ersetzen.
(Stand 01.10.2021)